Nebenkostenkonto

In der Wohnungswirtschaft ist das Nebenkostenkonto ein Sonderkonto, welches der Abrechnung der Nebenkosten dient. Der Begriff kann sich sowohl auf das Buchungskonto als auch auf ein möglicherweise für die Abwicklung der Nebenkosten eingerichtetes zusätzliches Bankkonto beziehen. Eine getrennte Überweisung der Kaltmiete auf das Mietkonto und der Nebenkosten auf das Nebenkostenkonto ist nicht üblich. Das buchhalterische Nebenkostenkonto ist nach der Abrechnung mit den Mietern und Wohnungseigentümern durch Buchungen an die entsprechenden Forderungskonten ausgeglichen. In produzierenden Betrieben ist das Nebenkostenkonto ein Buchungskonto, welches die nicht einzeln erfassbaren und somit prozentual aufzuteilenden Gemeinkosten aufnimmt und somit auch als Gemeinkostenkonto bezeichnet werden kann.

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