Nebenkostenpauschalen sind bei der Anmietung von Ferienwohnungen in Deutschland verbreitet, während in anderen Ländern wie Italien überwiegend eine exakte Abrechnung der Energiekosten und des Wasserverbrauches erfolgt. Weitere Nebenkostenpauschalen lassen sich bei der Anmietung von Kraftfahrzeugen und anderen Gebrauchsgegenständen vereinbaren, sie erleichtern die Abrechnung. Bei Mietwohnungen sind Nebenkostenpauschalen im eigentlichen Sinn nicht zulässig, da die Heizkostenverordnung eine Einzelabrechnung der Heizkosten vorschreibt; eine Ausnahme ist bei direkter Abrechnung der Wärmekosten mit einem Energieanbieter möglich. Wohnungsgesellschaften und Mieter bezeichnen die Vorauszahlungen für die zu erwartenden Betriebskosten ebenfalls als Nebenkostenpauschalen, obgleich tatsächlich eine spätere exakte Abrechnung erfolgt.