Nebenverdienstbescheinigung

Die Nebenverdienstbescheinigung ist ein Formular, dessen Einreichung beim Arbeitsamt erforderlich ist, wenn der Bezieher von Arbeitslosengeld I oder ALG II ein Nebeneinkommen erzielt. Die Nebenverdienstbescheinigung ist teilweise durch den Bezieher des Arbeitslosengeldes und teilweise durch den Arbeitgeber auszufüllen, bei freiberuflich oder selbstständig erzielten Nebeneinkünften füllt der Leistungsbezieher die Bescheinigung komplett selbst aus. Die Nebenverdienstbescheinigung muss jeden Monat erneut eingereicht werden; bei monatlich gleichem Gehalt aus dem Nebenjob kann die Arbeitsagentur auf die monatliche Vorlage verzichten, wovon immer weniger Arbeitsagenturen Gebrauch machen. Die Pflicht des Arbeitgebers zum Ausfüllen der verlangten Nebenverdienstbescheinigung ergibt aus Paragraph 313 des SGB III.

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