Als Nebenverdienstgrenzen werden in Deutschland umgangssprachlich und in Österreich auch offiziell Hinzuverdienstgrenzen bezeichnet. Die Nebenverdienstgrenzen für den Bezug von Kindergeld und für die Mitversicherung in der GKV wurden für Studierende in Deutschland (nicht aber in Österreich) zwischenzeitlich abgeschafft, so dass sich die wesentlichen Hinzuverdienstgrenzen auf die Rentenversicherung beziehen. Hierbei gilt (Stand 2013) ein genereller Freibetrag von 450 Euro je Monat, welcher in maximal zwei Monaten je Jahr überschritten werden darf. Wenn das Einkommen die Grenze überschreitet, entfällt die Rente je nach Einkommenshöhe zu einem oder zwei Drittel beziehungsweise vollständig. Alle Nebenverdienstgrenzen beziehen sich auf das Bruttoeinkommen. Die steuerfreie Nebenverdienstgrenze aus selbstständiger Tätigkeit beträgt in Deutschland 410 und in Österreich 730 Euro jährlich.