Negative Orderklausel

Im Wertpapiergeschäft gibt es die positive und die negative Orderklausel. Eine positive Orderklausel ermöglicht eine Weitergabe eines Wertpapiers an eine weitere Person. Diese erfolgt mittels eines Indossaments. Bei der negativen Handelsklausel handelt es sich jedoch um eine Klausel, bei der durch einen Eintrag in ein Namenspapier eine Übertragung über ein Indossament ausgeschlossen werden soll. So wird die Weitergabe schwieriger, diese ist lediglich per Zession möglich. Der ursprüngliche Gläubiger wird als Zedent bezeichnet. Bei einer Zession wird eine Forderung aus dem Vermögen des Zedenten in das Vermögen des Zessionars übertragen. Somit nimmt der Zessionar, der Empfänger der Leistung, die Position des Zedenten ein.

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