Die Negativerklärung ist ein Element der Kreditabsicherung. Mit der Abgabe einer Negativerklärung verpflichtet sich der Schuldner, das finanzierte Produkt nicht beziehungsweise nur mit der besonderen Zustimmung des Kreditgebers zu veräußern oder zu beleihen. Negativerklärungen werden vorwiegend bei der Ausgabe von Industrieobligationen sowie bei der Immobilienfinanzierung angewandt. Die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch stellt im Zuge der Immobilienfinanzierung jedoch für den Kreditgeber eine wesentlich größere Sicherheit als die Negativerklärung dar. Ein wichtiger Effekt der Negativerklärung besteht jedoch darin, dass der Kreditgeber bei einem Verstoß gegen diese Regressansprüche wegen Vertragsverletzung gegenüber dem Kreditnehmer erlangt.