Eine Negativklausel ist eine andere Bezeichnung für eine Negativerklärung, sie kann sich jedoch zusätzlich auf verpfändete Gegenstände beziehen, welche aus praktischen Erwägungen weiterhin im Besitz des Kreditnehmers verbleiben. Mit der vertraglichen Negativklausel verpflichtet sich der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber, ein von diesem finanziertes Produkt oder eine verpfändete Sicherheit weder zu veräußern noch zu beleihen. Am meisten verbreitet ist die Negativklausel bei der Finanzierung von Immobilien oder Fahrzeugen; bei Fahrzeugen wird diese durch die Abgabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2 an die Bank unterstützt. In jedem Fall stellt die Negativklausel ein Element der Kreditabsicherung dar.