Negativmerkmale bei der Schufa sind Daten über die nicht ordnungsgemäße Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen. Die Schufa unterscheidet zwischen weichen und harten Negativmerkmalen, wobei vor allem Privatinsolvenzen und Haftbefehle als harte Merkmale gelten. Nach der verspätet erfolgten Zahlung bleiben Negativmerkmale zunächst mit einem Löschungsvermerk in der Schufa-Auskunft stehen. Bei der Entscheidung über einen gestellten Kreditantrag stellt ein einziges Negativmerkmal im Gegensatz zu den Erwartungen vieler Verbraucher nicht bei jedem Geldinstitut einen zwingenden Ablehnungsgrund dar. Irrtümlich angelegte Negativmerkmale muss die Schufa nach einer Reklamation des Verbrauchers umgehend löschen. Verbraucher nehmen teilweise irrtümlich an, dass bereits einfache Mahnungen zu Negativmerkmalen bei der Schufa führen würden.