Ein Nennbetrag besteht aus mehreren Komponenten wie einem Nettokreditbetrag, einer Bearbeitungsgebühr eines Kreditinstituts und aus Kosten für eine Restschuldversicherung, falls sie abgeschlossen wird. Oft ist eine solche Versicherung eine Bedingung der Kreditinstitute zur Gewährung eines Kredits oder Darlehens. So muss der Abschluss einer Restschuldversicherung nachgewiesen werden oder entsprechende andere Sicherheiten werden erwartet. Zum Kreditgesamtbetrag werden dazu noch die anfallenden Zinsen für den Kredit gerechnet. Nennbetrag oder Nennwert wird auch der aufgedruckte Betrag auf einer Aktie genannt. Aktien dürfen nur zu dem festgelegten Nennbetrag ausgegeben werden oder einem darüber liegenden Wert. Die jeweils geltenden Nennbeträge sind in der Satzung der verschiedenen Aktiengesellschaften aufgeführt.