Ein Neubewertungsverfahren erfolgt im Finanzwesen beispielsweise bei der Bewertung einzelner Finanzinstrumente. Börsentäglich wird der vorliegende Marktkurs oder Marktpreis genutzt und darauf aufbauend der mögliche Gewinn oder Verlust ermittelt. So wird eine offene Position auf dem Terminmarkt mit dem jeweils aktuellen Kurs am Markt verglichen. Das Neubewertungsverfahren wird vor allem von Banken häufig genutzt. Sollte festgestellt werden, dass die vorliegenden Sicherheiten nicht mehr ausreichend sind, müssen diese erhöht werden. Auch Finanzämter greifen gern darauf zurück. Das Verfahren trägt dazu bei, die Gewinne und Verluste einer steuerpflichtigen Person festzustellen und diese dann mit der Steuerschuld zu verrechnen. Das Neubewertungsverfahren wird unter anderem auch als marking-to-market-process bezeichnet.