Generell stellt eine Emission eine Ausgabe von Wertpapieren und ihre Positionierung an einem organisierten Kapitalmarkt dar. Auch die Ausgabe von finanziellen Mitteln als gesetzlichem Zahlungsmittel, also Geld, durch die Notenbank wird als Emission bezeichnet. Eine Neuemission wiederum bezeichnet den Gang einer Aktiengesellschaft, kurz AG, an die Börse. Vorher war diese Emission für das breite Anlegerpublikum nicht erhältlich und verfügte in den meisten Fällen über feste Mehrheitsverhältnisse. Für die Emittenten, also die die Wertpapiere ausgebenden Unternehmen, bedeutet eine Emission eine Steigerung des Kapitals, sowohl des Eigenkapitals als auch des Fremdkapitals. Für Eigenkapital werden Aktien herausgegeben, für Fremdkapital Schuldverschreibungen. Hierunter versteht man Wertpapiere mit Forderungsrechten.