Der Neuwert bezeichnet den Wert einer Sache, wenn diese am Stichtag hergestellt beziehungsweise geschaffen wird. Die Begriffe Neuwert und Wiederbeschaffungswert werden häufig synonym verwendet, korrekterweise schließt jedoch lediglich die zweite Bezeichnung die zusätzlich anfallenden Beschaffungskosten ein. In der Versicherungswirtschaft ist der Neuwert vor allem bei der Hausratversicherung und bei weiteren Sachversicherungen von Bedeutung, während die Haftpflichtversicherung grundsätzlich den Zeitwert einer versicherten Sache ersetzt. In der Kaskoversicherung erfolgt je nach Vertragsgestaltung innerhalb der ersten sechs bis vierundzwanzig Monate die Erstattung zum Neuwert, danach erhält der Versicherungsnehmer lediglich den Zeitwert erstattet. Bei Kunstwerken ist oftmals eine Schätzung des Neuwertes erforderlich. In der Ökonomie bezeichnet der Neuwert die durch die Arbeitsleistung erzielte Wertsteigerung.