Unter Niedriglohnarbeit im engeren Sinn wird die nur geringfügig vergütete abhängige Erwerbsarbeit verstanden, im weiteren Sinn schließt der Begriff auch schwach vergütete Auftragsarbeiten von Freiberuflern und Selbstständigen ein. Gekennzeichnet ist die Niedriglohnarbeit dadurch, dass die Arbeitnehmer trotz einer vollen Stelle ihre Familien nicht alleine durch das Arbeitsentgelt ernähren können und Aufstockung durch das Jobcenter beziehen. Neben der absoluten ist eine relative Niedriglohnarbeit bekannt. In diesem Fall reicht der Lohn zwar (knapp) für den Lebensunterhalt, ist aber deutlich geringer als bei vergleichbaren Tätigkeiten üblich. Die relative Niedriglohnarbeit ist vor allem bei externen Callcentern verbreitet. Als Maßnahme gegen die absolute Niedriglohnarbeit dient die Einführung des Mindestlohnes.