Niedrigrenten

Als Niedrigrenten werden Renten bezeichnet, deren Höhe die für die jeweilige Gesellschaft geltende Armutsgrenze unterschreitet. Alternativ lassen sich Niedrigrenten danach definieren, dass sie alleine nicht zur Existenzsicherung im Rentenalter ausreichen. In beiden Fällen gehören Niedrigrenten zu den langfristigen Folgen von Niedriglöhnen, zudem kommen sie durch Zeiten der Nichtbeschäftigung zustande. Eine weitere Ursache für eine Niedrigrente besteht darin, dass der Rentner während seines Berufslebens teilweise freiberuflich oder selbstständig ohne Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gearbeitet hatte. Der Bezug einer Niedrigrente ist nicht zwingend mit Altersarmut gleichzusetzen, da viele Rentner weitere Ansprüche aus der Förderrente oder einer privaten Rentenversicherung genießen.

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