Das Nochgeschäft ist ein heute kaum noch ausgeübtes Geschäft an der Wertpapierbörse und kombiniert ein unbedingtes Termingeschäft mit einem Prämiengeschäft. Der Käufer bezieht bei einem Nochgeschäft zunächst die festgelegte Anzahl an Wertpapieren und entscheidet anschließend, ob er von seinem Recht, diese in der festgelegten Häufigkeit ebenfalls beziehen zu wollen. Wenn er auf das Recht zum weiteren Bezug der Wertpapiere verzichtet, hat er gemäß der üblichen Vertragsgestaltung eine Noch-Prämie als Ausgleichszahlung zu leisten. Der Name Nochgeschäft stammt aus der Umgangssprache und bezieht sich darauf, dass der Käufer zusätzlich zu den ersten Wertpapieren noch weitere erwirbt beziehungsweise erwerben kann.