Nominalschuld

Die Nominalschuld wird alternativ auch als Darlehensnominalschuld bezeichnet. Unter dieser Bezeichnung versteht man den Geldbetrag bei einer Summe in bezug auf einen Kredit oder ein Darlehen, die vertraglich vereinbart wurde. Dabei können sich die Werte der Nominalschuld und des ausgezahlten Betrags jedoch durchaus unterscheiden. In einigen Fällen wird etwa von der Nominalschuld beispielsweise eine Bearbeitungsgebühr abgezogen. Dabei richtet sich die Höhe dieser Gebühr nach der Nominalschuld. Dies ist auch bei den Zinsen oder bei der Tilgung einer Nominalschuld der Fall. Teilweise wird vor dem zur Verfügung stellen des Geldbetrages auf dem angegebenen Konto auch ein Disagio abgezogen. Dies hat keine Verringerung der Nominalschuld zur Folge.

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