Nominalprinzip

Das Nominalprinzip wird häufig auch als Nominalismus, Nennwertgrundsatz oder Mark-gleich-Mark-Grundsatz bezeichnet. Es wird so ein währungsrechtlicher Grundsatz dargestellt. Danach muss eine Bewertung einer Geldschuld nach dem Nennwert erfolgen. Einige Aspekte werden dabei jedoch nicht einbezogen wie unter anderem die Inflation. Danach ist es nicht relevant, ob sich die Kaufkraft zwischen dem Bilden einer Forderung und der Begleichung dieser verändert hat. Bei geringeren Geldbeträgen oder kurzfristigen Laufzeiten einer Forderung gehört dieses Prinzip häufig zum Handelsbrauch bei Kaufleuten, die in einer Branche tätig sind. Handelt es sich jedoch um größere Geldbeträge oder langfristige Laufzeiten werden stattdessen Zinsen wie bei einem Kredit festgelegt.

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