Nominalkapital

Das Nominalkapital wird auch als Nennkapital bezeichnet. Hierunter versteht man das gezeichnete Kapital einer Kapitalgesellschaft, somit das Grundkapital einer Aktiengesellschaft(AG). Dieses beträgt bei einer AG mindestens € 50.000,00. Bei einer GmbH, also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, stellt das Grundkapital das Stammkapital dar. Im Vergleich zur AG ist hier der Mindestwert auf € 25.000,00 reduziert. In der Bilanz wird das Nominalkapital auf der Passivseite aufgeführt. Es gehört mit zum Eigenkapital. Das nominelle Kapital dient der Sicherung von Forderungen der Gläubiger einer Gesellschaft. Zusätzlich zum Nennkapital gibt es auch einen Nennwert. Bei einer Aktie beschreibt dies den Anteil, mit dem der Inhaber am Grundkapital beteiligt ist.

^