Nominalgüter

Bei den Wirtschaftsgütern wird unterschieden zwischen den Realgütern und den Nominalgütern. Die Begriffe werden im Bereich der Finanzen und im Rechnungswesen verwendet. Zur Sparte Nominalgüter etwa zählen Schecks oder auch das Geld. Diesem kann ein gewisser Wert zugeteilt werden. Dabei ist der bloße Wert des Geldscheins im Vergleich zu dem darauf zu findenden Betrag viel geringer. So ist ein Nominalgut an sich wertlos, es wird ihm ein Wert zugeteilt. Bei den Realgütern wird noch eine weitere Unterteilung in materielle und immaterielle Realgüter vorgenommen. Zum Bereich der materiellen Realgüter zählen beispielsweise Sachmittel, in die Sparte immaterielle Realgüter fällt unter anderem die Arbeitsleistung.

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