Nominalwertprinzip

Das Nominalwertprinzip ist ein Prinzip sowohl des Handelsrechtes als auch des Steuerrechtes und beruht darauf, dass der geforderte Betrag der Höhe nach unverändert bleibt, auch wenn der Wert der zugrundeliegenden Währung sich durch Inflation oder Deflation verändert. Konkret bedeutet das Nominalwertprinzip, dass die Forderung in einer genannten Eurohöhe nicht verändert wird, wenn die Kaufkraft der europäischen Währung abnimmt oder zunimmt. Mit Bezug auf internationale Geschäfte lässt sich das Nominalwertprinzip auf jede zur Zahlung vereinbarte Währung übertragen. Bei Geldanlagen oder Krediten in einer Fremdwährung kann die Anwendung des Nominalwertprinzips zu zusätzlichen Kosten oder Erträgen führen.

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