Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein Anderkonto, welches von einem Notar geführt wird. Ein Notaranderkonto wird auf dem Namen des Notars, aber für fremde Rechnung geführt und ist wirtschaftlich vom eigenen Vermögen getrennt zu halten, so dass fremdes Vermögen bei einer Insolvenz nicht betroffen ist. Üblicherweise führt der Notar getrennte Anderkonten für verschiedene Klienten, bei geringen Beträgen ist die Führung eines Sammelkontos als Notaranderkonto möglich. Das Geldinstitut muss bei einem Notaranderkonto neben dem Namen des Notars auch die Daten des wirtschaftlichen Nutznießers des entsprechenden Bankkontos erfragen und in den Unterlagen festhalten. Üblicherweise enthält die Kontobezeichnung eines Notaranderkontos einen Zusatz, aus welchem die besondere Ausgestaltung des Bankkontos hervorgeht.

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