Die Notargebühren sind die Gebühren, welche für die Dienstleistungen eines Notars zu zahlen sind. Die Höhe der Notargebühren ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Voraussetzung für die Berechnung von Notargebühren ist, dass die Leistung des Notars mit einem Gebührentatbestand verbunden ist. Typische Notargebühren sind die Beurkundungsgebühr, die Vollzugsgebühr, die Eintragungsgebühr, die Abwicklungsgebühr und die Beglaubigungsgebühr. Die Begriffe Notargebühren und Notarkosten sind keine Synonyme, da die Kosten neben den eigentlichen Gebühren auch die erstattungsfähigen Auslagen und die Umsatzsteuer enthalten. Bei der Kalkulation der Kosten eines Immobilienerwerbs sind die Notargebühren zu berücksichtigen, welche sowohl für die Bestätigung des Kaufvertrages als auch für die Eintragung der Grundschuld anfallen.