Notarhonorar

Das Notarhonorar bezeichnet die an einen Notar zu zahlende Vergütung. Das Honorar für freiberufliche Notare ist im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt, wobei die Vereinbarung abweichender Sätze nicht statthaft ist. Die Höhe des Notarhonorars richtet sich nicht nach dem Aufwand, sondern vornehmlich nach dem Geschäftswert des zu beurkundenden Vorgangs. Aus diesem Grunde steigt das zu zahlende Notarhonorar bei Immobiliengeschäften mit dem vereinbarten Kaufpreis an. Da in Baden-Württemberg bis Ende 2017 Notare nicht freiberuflich, sondern als Landesbeamte tätig sind und somit feste Bezüge erhalten, fließen die zu entrichtenden Notarhonorare dort der Landeskasse zu.

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