Die notarielle Beurkundung ist eine Formvorschrift für bestimmte Rechtsgeschäfte und besteht in der Bestätigung der entsprechenden Verträge durch einen staatlich anerkannten Notar. Am bekanntesten ist die notarielle Beurkundung bei Grundstücksgeschäften, sie kann aber auch ein handschriftliches Testament durch ein öffentliches Testament ersetzen, welches nicht eigenhändig geschrieben werden muss. Der Notar prüft im Rahmen seiner Beurkundung nicht, ob der Inhalt der von ihm zu beurkundenden Verträge möglicherweise einen Vertragspartner übervorteilt; er lehnt die Beurkundung nur bei Formfehlern oder sofort erkennbaren Rechtsverstößen ab. Zwingend an die notarielle Beurkundung gebundene Verträge sind wegen eines Formmangels ungültig, wenn diese unterbleibt.