Notarkosten

Die Notarkosten setzen sich aus den Notargebühren sowie aus den zu erstattenden Auslagen und der Umsatzsteuer zusammen. Sie stehen in einigen Bundesländern dem Notar zu, während dieser in anderen Ländern eine Pauschale für seine Tätigkeit erhält, so dass die eingenommenen Zahlungen für Notarkosten an die Landeskasse weiterzuleiten sind. Zum Teil richtet sich das Zufließen der Notarkosten an den Notar oder an die Landeskasse auch nach dem Grund ihrer Berechnung. Die Notargebühren bilden den größten Bestandteil der Notarkosten und richten sich nach den Festlegungen im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Bezeichnung für eine dem Notar selbst zustehende Bezahlung der Notarkosten lautet Notarkostenberechnung.

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