Die Notarvergütung bezeichnet das Entgelt an Notare. In einigen Schweizer Kantonen sowie bis Ende 2017 in Baden-Württemberg sind Notare nicht freiberuflich, sondern als Landesbeamte tätig. Somit ist dort mit der Notarvergütung sowohl das bei der Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlende Notarhonorar als auch das feste Einkommen der verbeamteten Notare gemeint. Die Höhe der Notarvergütung ist in Deutschland gesetzlich festgelegt, wobei eine Abweichung von den im Gerichts- und Notarkostengesetz aufgeführten Beträgen nicht vereinbart werden darf. Die Höhe der Notarvergütung richtet sich nach dem Wert des zu beglaubigenden Rechtsgeschäftes. Diese Regel bewirkt, dass sich der Kaufpreis einer Immobilie direkt auf die Höhe der zu zahlenden Notarvergütung auswirkt.