Notarvertrag

Als Notarvertrag wird sowohl der mit einem Notar über seine zu erbringenden Dienstleistungen abgeschlossene Vertrag als auch ein unter Mitwirkung eines Notars abgeschlossener Vertrag bezeichnet. Verträge über den Kauf oder Verkauf von Grundstücken müssen zwingend als Notarverträge abgeschlossen werden. Bei der Gestaltung eines Testamentes ist der Notarvertrag zwar nicht gesetzlich erforderlich, er vermeidet jedoch, dass ein Testament auf Grund formaler Mängel unwirksam wird. Der Notar prüft bei einem Notarvertrag lediglich, ob alle rechtlichen Pflichten eingehalten werden. Da er zur Neutralität verpflichtet ist, prüft der Notar beim Abschluss eines Notarvertrages nicht, ob dessen Ausgestaltung gegenüber beiden Vertragspartnern gleichermaßen fair ist.

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