Nutzungsausfallgeld

Autofahrer erhalten nach einem nicht von ihnen verursachten Unfall für die Dauer der Reparatur ein Nutzungsausfallgeld seitens der gegnerischen Versicherung, wenn sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Nach einem Totalschaden steht ihnen das Nutzungsausfallgeld für die üblicherweise benötigte Zeit zur Neuanschaffung eines Fahrzeugs zu. Falls der Geschädigte nach einem nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch technischen Totalschaden kein neues Fahrzeug erwirbt oder sich mit der Neuanschaffung ungewöhnlich viel Zeit lässt, verneinen einige Gerichte das Nutzungsausfallgeld, da er offensichtlich nicht auf das Fahrzeug angewiesen ist. Andere Gerichtsurteile sehen hingegen den Anspruch auf ein Nutzungsausfallgeld für die Dauer von vierzehn Tagen auch bei einem Verzicht auf die Ersatzanschaffung eines Kraftfahrzeuges als gegeben an.

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