Die Nutzungsausfallpauschale bezeichnet den Betrag, den ein Geschädigter ohne Prüfung des tatsächlich durch den Nutzungsausfall entstandenen Schadens erhält. Industrieunternehmen vereinbaren bei der Lieferung neuer Maschinen zumeist eine Nutzungsausfallpauschale für Betriebsstörungen. Bei der Ermittlung der Ersatzzahlungen an bei einem Unfall geschädigte Fahrzeughalter wenden Versicherer überwiegend die Schwacke-Liste Nutzungsausfallpauschale zur Bestimmung der Entschädigungshöhe an. Ein geschädigter Autofahrer kann anstelle der Nutzungsausfallpauschale wahlweise die Kosten eines angemessenen Leihwagens oder die Kosten der ÖPNV-Benutzung als Erstattung durch die gegnerische Versicherung anfordern. Bei einer notwendigen Verschrottung des beschädigten Fahrzeuges berechnen Gutachter die Nutzungsausfallpauschale zumeist für einen Zeitraum von vierzehn Tagen, da innerhalb dieser Zeit eine Neuanschaffung möglich sein soll.