Die Nutzungsentschädigung wird am häufigsten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der PKW-Versicherung des Unfallgegners gezahlt, sofern der Geschädigte auf einen Leihwagen verzichtet. Sie kann auch für den Nutzungsausfall eines Fahrrades oder eines Motorrades während der Ausfallzeit fällig werden. Weniger bekannt ist die Pflicht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei einem nicht rechtzeitigen Auszug des Mieters aus einer gekündigten Mietwohnung oder die ebenfalls so bezeichnete Ersatzleistung einer Bank bei einer unzulässig hohen Zinsbelastung eines Darlehens. Des Weiteren kann eine Nutzungsentschädigung verlangt werden, wenn ein Mobilfunkvertrag nach dem Überlassen eines ermäßigten Handys auf Grund des Ablebens des Kunden oder aus Kulanz vorzeitig beendet wird.