Nutzungsgebühren sind Nutzungsentgelte, welche von öffentlich-rechtlichen Stellen erhoben werden. Die meisten Einrichtungen verwenden eher den Begriff Nutzungsentgelt als den Terminus Nutzungsgebühr. In der Praxis fallen Nutzungsgebühren unter anderem bei der Benutzung öffentlicher Leihbüchereien an. Nutzungsgebühren können als Jahresbeitrag oder als für jede einzelne Nutzung zu zahlende Gebühr erhoben werden. Das Eintrittsgeld in ein kommunales Schwimmbad stellt ebenfalls eine Nutzungsgebühr dar. Der Begriff Nutzungsgebühr macht deutlich, dass der Zahlende kein Eigentum an einer Ware erwirbt, sondern diese zeitweise verwendet. Dass in Einzelfällen wie bei Geldautomatenkosten private Einrichtungen ebenfalls von Nutzungsgebühren sprechen, ist falsch. Korrekt ist in diesem Fall ausschließlich der Begriff Nutzungsentgelt.