Das Nutzungshonorar ist ein Honorar, welches für die jeweilige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes fällig wird. Bei Fernseh- und Kinoproduktionen wird neben dem Grundhonorar für die schauspielerische Leistung ein zusätzliches Nutzungshonorar, welches für jede Wiederholung fällig wird. Auf Webseiten für die Nutzung von Bildern verwenden die Betreiber den Begriff Nutzungshonorar für die insgesamt zu zahlende Vergütung, auch wenn diese nur teilweise dem Einsteller des Bildes zufließt. Künstlern garantiert das Nutzungshonorar eine langfristige Einnahmemöglichkeit, welche die einmalig gezahlten Honorare ergänzt. Für die Einziehung der Nutzungshonorare tätige Organisationen sind die GEMA im musikalischen Bereich und die VG Wort bei Texten.