Nutzungswert

Im Steuerrecht meint der Nutzungswert den Zufluss an geldwerten Vergünstigungen, der aus der unentgeltlichen Nutzung einer Sache entsteht. Die daraus entstehende Steuerpflicht ist vor allem bei privat nutzbaren Dienstwagen relevant. Bis 1987 wurde zudem der Nutzungswert des Wohneigentums als fiktive Mieteinnahme versteuert. In der Kalkulation bezeichnet der Nutzungswert eines Gegenstandes die aus dessen Verpachtung beziehungsweise Vermietung erzielbarem Einnahmen zuzüglich des Restwertes am Ende des Betrachtungszeitraumes. Bei der Bewertung von Immobilien besagt der Nutzungswert, in welchem Umfang sie für die geplante Benutzung geeignet sind. Bei der Feststellung dieses Nutzungswertes sind neben dem zu bewertenden Gebäude die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Umgebung zu beachten.

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