Nutzungswertbesteuerung

Bis Ende der 1980er Jahre fiel die Nutzungswertbesteuerung für vom Besitzer genutzten Wohnraum an. Diese beruhte auf einer fiktiven Mietzahlung, deren Höhe als Einkommen zu versteuern war. Im Gegenzug bestand das Recht auf einen Steuerabzug auch bei Reparatur- und Modernisierungsarbeiten am Wohneigentum. Mit dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung entfiel deren steuerliche Berücksichtigung ebenfalls. Weiterhin von Bedeutung ist die Nutzungswertbesteuerung bei der privaten Verwendung eines Dienstwagens oder Firmenwagens. Diese beläuft sich auf monatlich ein Prozent vom Listenpreis, wenn der Arbeitnehmer nicht mittels eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches nachweist, dass er den Wagen in einem geringeren Umfang für Privatfahrten verwendet hat. Eine ähnliche Regelung gilt für privat nutzbare Dienstfahrräder.

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