Offene Fonds zeichnen sich dadurch aus, dass der Erwerb von Anteilsscheinen ebenso wie deren Verkauf grundsätzlich uneingeschränkt möglich ist. Abweichend von der Grundbestimmung können Fondsgesellschaften zur Begrenzung des gesammelten Anlagevermögens vorübergehend die Neuausgabe von Anteilsscheinen ausstellen, auf die Rücknahme ausgegebener Fondsanteile hat der Inhaber jedoch einen Anspruch. Offene Fonds werden auch als Open-End-Fonds oder als Open-End-Funds bezeichnet. Für den Anleger bietet der Erwerb von Anteilen an offenen Fonds gegenüber der Beteiligung an geschlossenen Fonds den Vorteil, seine Anlage jederzeit verkaufen oder umschichten zu können. Offene Fonds werden mit unterschiedlichen Risikoklassen und unterschiedlichen Investitionen angeboten, die Vermittlung von Anteilen für Privatanleger erfolgt häufig über seine Hausbank.