Offene Immobilienfonds erlauben im Gegensatz zur geschlossenen Variante den jederzeitigen Kauf oder Verkauf von Anteilen und ermöglichen Privatanlegern den Erwerb von Immobilienanteilen zu geringen Preisen. Auf Grund des jederzeit möglichen Verkaufes von Anteilen müssen offene Immobilienfonds einen Teil ihres Vermögens in leicht veräußerbare Wertpapiere anlegen; gemäß der gesetzlichen Vorgaben beträgt die Liquiditätsreserve eines offenen Immobilienfonds zwischen fünf und neunundvierzig Prozent des Fondsvermögens. Offene Immobilienfonds investieren bevorzugt in Gewerbeobjekte und nur geringfügig in Wohnungen. Der durch Mieteinnahmen erreichte Gewinnanteil bei offenen Immobilienfonds gilt steuerrechtlich als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung, während der durch die Wertsteigerung der Objekte erzielte Teil steuerfrei vereinnahmt werden darf.