Paketzuschlag

Der Begriff Paketzuschlag stammt aus dem Aktienrecht und hat dort zwei Bedeutungen. Zunächst meint er den Zuschlag zu den eigentlichen Kurswerten, wenn ein vollständiges Aktienpaket zum Verkauf angeboten wird. Hinsichtlich der Besteuerung bedeutet der Paketzuschlag, dass für Anteile an einem Unternehmen ein höherer Betrag als der tatsächliche Börsenwert angenommen wird, wenn die Anteile mindestens fünfundzwanzig Prozent an einem Unternehmen ausmachen. Die steuerliche Berücksichtigung des Paketzuschlages ist für die Aktivierung von Vermögenswerten von Bedeutung, des Weiteren käme ihr bei einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer eine theoretische Bedeutung zu.

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