Parafiskus

Unter der Bezeichnung Parafiskus versteht man eine juristische Person, die öffentliche Aufgaben erfüllt. Dabei gilt diese Person weder als privat noch als öffentliche Hand. Sie verfügt über einen eigenen Haushalt. Sozialversicherungsträger beispielsweise gehören zur Kategorie Parafiskus. Es findet hier eine Selbstfinanzierung der Beiträge statt. Auch die Handwerkskammer, die Kirche oder die Bundesagentur für Arbeit fallen in den Bereich Parafiskus. Sie sind mit öffentlichen Aufgaben betraut und die Finanzierung erfolgt hier über Zwangsbeiträge. Überprüft wird die Geschäftsführung hinsichtlich der Finanzentscheidungen von der Zentralbank. Diese trägt ansonsten nicht nur die Verantwortung für die Geld- und Währungspolitik, sondern auch nur sie kann Banknoten eines Staates ausgeben.

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