Parallelgeschäft

Ein Parallelgeschäft ist ein Verbundgeschäft, bei welchem sich der Verkäufer einer Ware verpflichtet, bei seinem Kunden innerhalb eines festgelegten Zeitraums ebenfalls Produkte oder Dienstleistungen einzukaufen. Neben den klassischen Parallelgeschäften, bei welchen beide Kaufverträge konkrete Gegenstände betrafen, sind heute entsprechende Verbundgeschäfte mit einer Dienstleistungskomponente häufig. Nicht zuletzt Call-Center schließen häufig Parallelgeschäfte ab, wenn sie Kommunikationsaufgaben für ihre Büroausstatter übernehmen. Aus juristischer Sicht sind die beiden Liefer- oder Dienstleistungsverträge eines Parallelgeschäftes getrennt zu betrachten.

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