Parallelkurs

Im Wirtschaftsleben bezieht sich der Begriff Parallelkurs auf einen Devisenkurs, welcher außerhalb eines geregelten amtlichen Devisenmarktes ermittelt wurde. Der Parallelkurs einer konvertierbaren Währung unterscheidet sich meistens nur geringfügig vom amtlich ermittelten Wert, während für nicht konvertierbare Währungen auf dem Schwarzmarkt oft ausgesprochen hohe Kurse gezahlt werden. Dieser Effekt verschärft sich, wenn bestimmte Waren im Zielland nur gegen Devisen erhältlich sind. In der Umgangssprache wird gelegentlich auch von einem Parallelkurs gesprochen, wenn Händler auf Grund einer vereinfachten Umrechnung geringfügig vom offiziellen Wechselkurs abweichen, so verwendeten grenznahe Geschäfte in den Niederlanden bei der Bezahlung mit DM früher oft einen Kurs von 1:1.

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