Der Begriff Parallelverhalten bezeichnet in der Wirtschaftslehre ein nachahmendes Verhalten, welches in der Regel ohne direkten Kontakt mit dem nachgeahmten Unternehmen durchgeführt wird. Am häufigsten folgt das Parallelverhalten dem Markt- oder Branchenführer, zudem kommt es bei einem Oligopol häufiger als auf ausgeglichenen Märkten vor. Der Begriff des Parallelverhaltens wurde von der Wirtschaftslehre in die Soziologie übertragen und meint dort die Nachahmung von Personen mit einer für den Nachahmer relevanten Vorbildfunktion.