Eine Parallelwährung bezeichnet das gleichzeitige Vorhandensein zweier Währungen in einem Staatsgebiet, welche nicht durch einen festen Wechselkurs miteinander verbunden sind. Häufig entsteht eine Parallelwährung als Folge einer Schwäche der eigenen Währung eines Landes, so dass die Marktteilnehmer sich mehrheitlich auf eine abweichende Währung verständigen. Bei einer Parallelwährung muss es sich nicht zwingend um Geld handeln, häufig üben Edelmetalle die Aufgabe der zweiten Währung aus. In Deutschland wurden nach dem Zweiten Weltkrieg selbst Zigaretten als Parallelwährung eingesetzt. Während der deutschen Teilung war die DM auf dem Gebiet der DDR eine Parallelwährung, da der staatlich festgelegte feste Umtauschkurs auf dem Markt nicht durchsetzbar war.