Pariser Club

Dem Pariser Club gehören Geberländer an, welche den Umgang mit gegenüber Schwellenländern und anderen wirtschaftlich schwachen Staaten hinsichtlich eines möglichen Schuldenerlasses oder einer Umschuldung beschließt. Der Name Pariser Club stammt vom ersten in dieser Hinsicht geführten Gespräch ab, welches 1956 auf Bitten des damaligen argentinischen Präsidenten mit Vertretern aller Gläubigerstaaten in Paris stattgefunden hat. Inzwischen finden jährlich zehn bis elf Treffen des Pariser Clubs statt. Obgleich der Pariser Club keinen rechtlich wirksamen Auftrag besitzt, werden die dort getroffenen Entscheidungen grundsätzlich von den regierenden Politikern der teilnehmenden Staaten übernommen. Deutschland zählt im Pariser Club zu den permanenten Kreditgebern.

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