Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Posten, welche in eine passive Rechnungsabgrenzung einfließen. Die Vornahme einer solchen ist erforderlich, wenn bereits erhaltenen Einnahmen in der laufenden zu erbringende Leistungen in einer späteren Abrechnungsperiode entsprechen. Bei einem Teil der passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Schätzungen erforderlich. Wenn ein Schwimmbad eine Jahreskarte ausgibt, lässt sich die Restlaufzeit eindeutig bestimmen und eine exakte Rechnungsabgrenzung vornehmen. Bei der Ausgabe von Mehrfachkarten wird die Erfassung der bereits erfolgten Nutzungen in den meisten Fällen nur auf der Karte des Kunden vorgenommen, so dass dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ein auf Erfahrungswerte beruhender geschätzter Betrag zugrunde gelegt wird.

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