In der unternehmerischen Praxis kommt es oft vor, dass Einnahmen oder Ausgaben bereits in der aktuellen Abrechnungsperiode erfolgt sind, obgleich sie wirtschaftlich erst dem folgenden Zeitabschnitt zuzurechnen sind. In diesem Fall muss die Gewinn- und Verlustrechnung um die vorzeitig erfolgten Zu- und Abflüsse bereinigt werden. Die entsprechend korrigierten Beträge werden in der Bilanz als Passive erfasst und als passive Rechnungsabgrenzung bezeichnet. Häufige Gründe für die Erfordernis einer passiven Rechnungsabgrenzung sind Anzahlungen von Kunden oder die bereits erfolgte Vorauszahlung für erst in der neuen Rechnungsperiode zu erbringende Leistungen. Durch die passive Rechnungsabgrenzung werden Erträge des Unternehmens der zutreffenden Abrechnungsperiode zugeordnet.