Passivgeschäft

Das Passivgeschäft bezeichnet bei Unternehmen die Aufnahme von Fremdkapital, die Bezeichnung bezieht sich darauf, dass die Buchung der Geschäfte auf der Passivseite der Unternehmensbilanz erfolgt. Am gebräuchlichsten ist der Begriff Passivgeschäft jedoch mit Bezug auf Banken, bei welchen er sich in erster Linie auf die Annahme von Kundengeldern bezieht und auch als Einlagengeschäft bezeichnet wird. Für Geldinstitute ist das Passivgeschäft die Grundlage für das Aktivgeschäft, welches in der Kreditvergabe besteht. Gemeinsam ist beiden Begriffsbestimmungen, dass Passivgeschäfte zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber seinen Gläubigern führen. Auch die Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens stellt ein Passivgeschäft dar.

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