Patent

Bei einem handelsrechtlichen und warenrechtlichen Patent handelt es sich um einen Schutz hinsichtlich der Verwendung einer Erfindung. Der Inhaber eines Patents kann dieses nach seiner Wahl selbst ausüben oder Dritten gegen Gebühr die Erlaubnis zur Verwendung seiner Erfindung erteilen. Die entsprechend Erlaubnis kann sowohl exklusiv an einen einzigen Lizenznehmer als auch inklusiv an beliebig viele Lizenznehmer erteilt werden. Bei einer zum Patent eingereichten Erfindung muss es sich tatsächlich um eine Neuheit handeln, zudem muss eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Verwertbarkeit gegeben werden. Ein Patent gilt nur für das Land oder die Länder, für welche es erworben wird; mit Wirkung für die gesamte EU lässt sich ein solches beim Europäischen Patentamt beantragen. Grundsätzlich beträgt die Patentlaufzeit maximal zwanzig Jahre, eine Verlängerung um maximal fünf Jahre ist in Einzelfällen möglich. Für Patente fallen neben der einmaligen Gebühr bei der Anmeldung jährliche Verlängerungsgebühren an.

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