Patentanmeldung

Eine Patentanmeldung kann beim nationalen Patentamt, welches sich für Deutschland in München befindet, oder beim Europäischen Patentamt erfolgen. Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt ist gegenüber der europäischen Variante deutlich günstiger, sie schützt die Erfindung aber nur innerhalb Deutschlands. Eine zusätzliche Patentanmeldung in weiteren Ländern ist jedoch möglich. Der Patentanmeldung ist neben einer ausführlichen Beschreibung der Erfindung eine Begründung beizufügen, aus welchem Grund die Neuerung ein neues Patent rechtfertigt. Des Weiteren ist der Name des Berechtigten und des Erfinders, sofern dieser abweicht, im Patentantrag zu benennen. Letztendlich ist der Patentanmeldung in den meisten Fällen eine Zeichnung beizufügen. Die Patentansprüche geben an, welcher Teil der Erfindung durch die Anmeldung eines Patentes geschützt werden soll.

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