Patentanwalt

Ein Patentanwalt verfügt über ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium sowie über eine juristische Zusatzausbildung. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Mandanten bei der Einreichung eines Patentantrages zu beraten und sie vor dem Patentamt zu unterstützen. Des Weiteren vertreten sie ihre Mandanten in Fragen von Gebrauchsmustern und Geschmacksmustern sowie in weiteren strittigen Fragen des Markenrechts. Vor Gericht vertretungsberechtigt sind Patentanwälte jedoch nur in den Fällen, in welchen kein Rechtsanwaltszwang herrscht; in anderen Fällen vertreten sie ihren Mandanten häufig gemeinsam mit einem Anwalt. Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt muss sich der Patentantragsteller nicht zwingend durch einen Patentanwalt vertreten lassen.

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