Patronatserklärung

Mit der Patronatserklärung bestätigt eine Muttergesellschaft, dass eine Tochtergesellschaft mit ihr verbunden ist; ebenso stellt die Bestätigung einer Gebietskörperschaft, Trägerin eines Unternehmens zu sein, eine Patronatserklärung dar. Die Patronatserklärung dient der Stärkung der Bonität der Tochtergesellschaft durch die positive Bonität des Patrons. Eine weiche Patronatserklärung ist jedoch mit keinerlei verbindlichen Verpflichtungen verbunden, so dass nur der gute Name der Muttergesellschaft als Bonitätsmerkmal gilt. Eine harte Patronatserklärung ist hingegen mit der Zusage verbunden, für eventuelle Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft zu haften. Obgleich keine gesetzliche Regelung bezüglich der Patronatsgesellschaft besteht, gilt auch die weiche Patronatserklärung in der Praxis der Kreditvergabe als Kreditsicherheit.

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